Am 09.06.2024 war die Europawahl. Fernsehnachrichten und Zeitungen berichteten umfassend und auch in der Bettinaschule hingen viele Plakate, die Jugendliche ab 16 Jahren dazu bewegen sollten, wählen zu gehen. Kurz gesagt: Die Europawahl ist uns allen ein Begriff, doch Genaueres ist uns darüber meistens nicht bekannt. Für alle, die mehr über die Wahl erfahren möchten, ist dieser Artikel genau das Richtige, um das Wichtigste kurz und knapp zu erfahren.
Vom 06. bis 09.06.2024 wurde in allen EU-Mitgliedsstaaten das Europäische Parlament gewählt. Dieses Parlament besteht aus insgesamt 720 Abgeordneten aus allen Mitgliedsstaaten. Als Wähler*in wählt man diese jedoch nicht direkt, sondern bei uns in Deutschland die mehr oder weniger bekannten Parteien. Je mehr Stimmen eine Partei erhält, desto mehr Mitglieder dieser Partei erhalten einen Sitz als Abgeordnete im Europäischen Parlament. Sie ordnen sich in Fraktionen. Das sind Zusammenschlüsse mehrerer Parteien aus unterschiedlichen Ländern der EU, die gleiche Ansichten haben und ähnliche Ziele verfolgen.
Da Deutschland das bevölkerungsreichste Land der EU ist, werden durch die Wahlverfahren die meisten Sitze im Parlament durch Deutschland bestimmt (Anzahl der Sitze im Vergleich: Deutschland 96, Frankreich 81, Italien 76, die Niederlande 31 und Luxemburg lediglich 6).
Jetzt wissen wir, was gewählt wird, nämlich das Europäische Parlament, aber was die Abgeordneten überhaupt entscheiden dürfen, klären wir jetzt!
Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments arbeiten an Gesetzesvorschlägen, also an Regeln, Richtlinien und Verordnungen, die alle Bürger*innen der EU betreffen. Außerdem legen sie den Haushalt der EU fest. Das heißt, sie entscheiden, wofür wie viel Geld durch das EU-Parlament ausgegeben wird. Zudem hat das Europa-Parlament die Aufgabe, die verwaltenden Organe der EU zu überprüfen.
Folgende Stimmen haben die deutschen Wähler*innen für das EU-Parlament abgegeben:
von Hanna Zanolin, 10a