Am 23.02.2025 wird in Deutschland der Bundestag neu gewählt. Das liegt daran, dass Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier am 27.12.2024 auf den Vorschlag von Olaf Scholz reagierte und den Bundestag auflöste. Scholz hatte zuvor die Vertrauensfrage gestellt und diese verloren. Aber kein Grund zur Sorge: Deutschland ist momentan nicht bundestagslos – die Bundestagsabgeordneten bleiben weiterhin im Amt, bis die neuen feststehen. Normalerweise wird alle vier Jahre neu gewählt.
Insgesamt stehen 29 Parteien zur Wahl. Allerdings ist die Wahl leider nicht ganz so einfach, wie sie auf den ersten Blick scheint, denn die Wählerinnen haben nicht nur eine, sondern zwei Stimmen. Mit der Erststimme werden Wahlkreisbewerberinnen gewählt. Das sind Politikerinnen, die sich z. B. über Wahlplakate den Wählerinnen vorstellen und hoffen, durch deren Erststimme in den Bundestag zu kommen. Dabei schickt jeder der 299 Wahlkreise seinen Sieger mit den meisten Stimmen der Wähler*innen, die diesem Wahlkreis zugeordnet sind, in den Bundestag (sofern die zugehörige Partei durch Zweitstimmen genug Sitze erlangt hat). Mit der Zweitstimme wird nicht eine Person gewählt, sondern eine Partei, die sich durch die Stimmen Sitze im Bundestag erkämpfen kann. Diese Sitze belegt sie dann mit Kandidaten und Kandidatinnen ihrer Landesliste.
Zur Veranschaulichung: Stellen wir uns vor, eine Partei X bekommt 30 % der Zweitstimmen aus ganz Deutschland, dann darf Partei X 30 % der Sitze im Bundestag belegen. Diese Sitze werden zuerst mit den Wahlkreissiegern der Erststimme besetzt, die dieser Partei angehören – also mit den Politikern und Politikerinnen, für die sich die Wahlkreise entschieden haben. Falls dann noch nicht alle Sitze der Partei X belegt sind, darf sie Politiker*innen von ihrer Landesliste in den Bundestag entsenden.
Insgesamt verfügt der Bundestag über 630 Sitze.
Ein weiterer Begriff, der euch in diesem Zusammenhang bestimmt schon einmal zu Ohren gekommen ist, ist die Fünf-Prozent-Hürde. Diese Regelung besagt, dass eine Partei mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen benötigt, um in den Bundestag einzuziehen. Eine Ausnahme bildet die sogenannte Grundmandatsklausel: Parteien, die durch die Erststimme mindestens drei Wahlkreissieger*innen in den Bundestag bringen, dürfen auch dann einziehen, wenn sie weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen erhalten haben.
Hanna Zanolin E2