Gendern in Hessen verboten?
Vorbemerkung: Das Beitragsbild stammt von der Bundezentrale für politische Bildung. Auf deren Website findet ihr sehr gute Beiträge zum Pro und Contra bei diesem Thema: https://www.bpb.de
Gendern in Hessen verboten?
Kaum hatten in Hessen die Landtagswahlen stattgefunden, gab es schon den ersten Aufschrei. Warum? Die neue Koalition aus CDU und SPD plant in einem sogenannten Eckpunktepapier ein Verbot des Genderns in hessischen Schulen, Universitäten und öffentlichen Rundfunkanstalten (dem Hessischen Rundfunk).
Die Initialzündung kam von der Bürgerinitiative “Volksbegehren gegen Genderzwang.” Diese Initiative sagt, dass die Koalition sich mit diesem Eckpunktepapier endlich dem Willen der gesellschaftlichen Mehrheit gebeugt habe.
Kritiker dieses Eckpunktepapier sagen dagegen, gendersensible Sprache sei eine Sprache der Gerechtigkeit. Diskriminierung aufgrund des Geschlechts würde damit entgegengetreten werden und Menschen, die sich weder als Mann noch als Frau identifizieren, würden durch das Gendern inkludiert.
Im Fall, dass das öffentliche Verbot umgesetzt würde, wären Sonderzeichen, wie beispielsweise das Gendersternchen, das auch wir bei Bettiversum nutzen, verboten. Ein Beispiel: „Schüler*innen“ darf man dann nicht mehr schreiben.
In Klausuren würde eine gendergerechte Sprache dementsprechend konsequent als Rechtschreibfehler gewertet werden. Man solle, so das Eckpunktepapier, sich am Rat für deutsche Rechtschreibung orientieren. Es sei schließlich eine Tatsache, dass die gendergerechte Sprache kein offizieller Bestandteil der deutschen Sprache und auch grammatikalisch falsch sei.
Im Jahr 2021 ließ die Universität Kassel ein Gutachten erstellen, nach welchem es unter bestimmten Voraussetzungen legitim sei, eine gendersensible Sprache zu verlangen. Es gab Punktabzug für jene, die dem nicht Folge leisten. Ein Verbot im Sinne der Landesregierung würde dem nun entgegenwirken – und die Situation umdrehen: die, die gendergerecht schreiben, erhalten Punktabzug.
Befürworter des Verbots kritisieren das Gendern, da es reine Ideologie sei und als solche gehöre sie nicht in Institutionen des öffentlichen Lebens wie die Schule. Hinzu käme, dass gendergerechte Sprache von der Mehrheit der Bevölkerung abgelehnt werde.
Kritiker des Verbots prüfen nun jedoch, ob ein Verbot verfassungswidrig wäre, da sie davon ausgehen, dass es beim Gendern politisch um Minderheiten- und Diskriminierungsschutz gehe. Beispielsweise seien beim Wort „Lehrer“ nur männliche Lehrer gemeint und weibliche sowie „nicht-binäre“ (also Menschen, die sich keinem Geschlecht zuordnen möchten) Lehrer*innen nicht inkludiert.
Nun bleibt abzuwarten, ob die Koalition unter Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) das Verbot tatsächlich durchsetzen kann. Die Debatte wird wohl noch weitergehen.
Angelina Fiehl, Q3